RS Vwgh 2004/4/21 2001/08/0224

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0086 E 19. März 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Ein wichtiger Grund, die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs. 1 AlVG zu verweigern, kann insbesondere darin liegen, dass diese Teilnahme nach den in § 9 AlVG für die Aufnahme einer Beschäftigung normierten, wegen der gleichgelagerten Wertungsgesichtspunkte auch für die Teilnahme an der Maßnahme heranzuziehenden Kriterien unzumutbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080224.X01

Im RIS seit

10.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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