Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0086 E 19. März 2003 RS 2Stammrechtssatz
Ein wichtiger Grund, die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs. 1 AlVG zu verweigern, kann insbesondere darin liegen, dass diese Teilnahme nach den in § 9 AlVG für die Aufnahme einer Beschäftigung normierten, wegen der gleichgelagerten Wertungsgesichtspunkte auch für die Teilnahme an der Maßnahme heranzuziehenden Kriterien unzumutbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080224.X01Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014