RS Vfgh 2007/12/7 B494/07 - U80/08, U1205/09, B240/10, B1253/11, U1516/11 ua

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Veröffentlicht am 07.12.2007
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1, §64 Abs1 Z3, §68 Abs1

Leitsatz

Erklärung der bewilligten Verfahrenshilfe in bestimmtem Umfang für erloschen infolge Verzichts auf die Beigebung eines Rechtsanwaltes

Rechtssatz

Erklärung der gewährten Verfahrenshilfe im Umfang des §64 Abs1 Z3 ZPO für erloschen.

Die Erklärung des Beschwerdeführers, auf Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zu verzichten, ist - obgleich im Gesetz nicht vorgesehen - als zulässige, der Dispositionsfreiheit der Partei Rechnung tragende Prozesserklärung dahin zu werten, die bewilligte Verfahrenshilfe in einem bestimmten Umfang (doch) nicht in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund des vorliegenden Verzichts des Einschreiters sind aber die Voraussetzungen des §63 Abs1 ZPO in Bezug auf die Beigebung eines Verfahrenshelfers weggefallen.

Ebenso: B240/10, B v 27.04.10.

She auch U80/08, B v 07.11.08, sowie U1516/11 ua, B v 27.09.11.

Weiters U1205/09, B v 19.06.09: Erklärung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang für erloschen infolge Verzichts, weil der Einschreiter keine Beschwerde mehr erheben möchte.

B1253/11, B v 27.02.12: Erklärung der Einschreiterin, die Verfahrenshilfeanträge, soweit sie sich auf die unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwaltes beziehen, zurückzuziehen.

Entscheidungstexte

  • B 494/07
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.12.2007 B 494/07
  • U 80/08
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.11.2008 U 80/08
  • U 1205/09
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.06.2009 U 1205/09
  • B 240/10
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.04.2010 B 240/10
  • U 1516/11 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.09.2011 U 1516/11 ua
  • B 1253/11
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.2012 B 1253/11

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B494.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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