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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/19/0091 E 23. März 2001 RS 3Stammrechtssatz
Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X10Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008