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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004Rechtssatz
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Widereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat (mit der Konsequenz des Entfalls von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), und sodann die - nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme - erforderliche weitere Arbeitsvermittlung dieser Einrichtung zu überlassen (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X12Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008