RS Vwgh 2004/4/21 2004/08/0007

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §7 Abs5;

Rechtssatz

Der VwGH ist schon aus gleichheitsrechtlichen Überlegungen der Auffassung, dass der Arbeitslose auch dann, wenn kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, der Arbeitsvermittlung nur insoweit zur Verfügung steht, als das Kind, für welches er obsorgepflichtig ist, von einer anderen geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung betreut werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080007.X03

Im RIS seit

17.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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