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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §38;Rechtssatz
Der VwGH ist schon aus gleichheitsrechtlichen Überlegungen der Auffassung, dass der Arbeitslose auch dann, wenn kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, der Arbeitsvermittlung nur insoweit zur Verfügung steht, als das Kind, für welches er obsorgepflichtig ist, von einer anderen geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung betreut werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004080007.X03Im RIS seit
17.05.2004