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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
FlVfGG §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0179 E 16. September 1999 RS 2Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Frage, ob der Servitutsberechtigte als Nichtmitglied der Agrargemeinschaft ortsübliches Stockgeld für bezogenes Sevitutsholz an die Agrargemeinschaft zu leisten hatte, kommt es nicht darauf an, ob auch die Agrargemeinschaftsmitglieder für ein kraft agrarischen Anteilsrechtes am Gut der Agrargemeinschaft bezogenes Holz Stockgeld zu bezahlen pflegten, weil eine bloß unter den Mitgliedern der Agrargemeinschaft geltende Übung ihr Außenverhältnis zu Nichtmitgliedern nicht beeinflussen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000070213.X01Im RIS seit
17.05.2004Zuletzt aktualisiert am
09.07.2009