RS Vwgh 2004/4/22 2004/07/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0213 E 25. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages kommt auch derjenige in Betracht, der den von einem Dritten konsenslos geschaffenen Zustand aufrecht erhält und nutzt

(Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0060 sowie - den Fall einer Verrohrung betreffend - E 18.9.1984, 83/07/0244, 0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070033.X02

Im RIS seit

12.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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