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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es Mindestvoraussetzung für die bloß stichprobenweise Überwachung der Fristeintragung im (in welcher Art auch immer) geführten Kalender nach der Judikatur ist, dass sich der Anwalt einer besonders verlässlichen und erfahrenen Kanzleikraft bedient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003050065.X04Im RIS seit
09.06.2004Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008