RS Vwgh 2004/4/27 2003/05/0065

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Veröffentlicht am 27.04.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es Mindestvoraussetzung für die bloß stichprobenweise Überwachung der Fristeintragung im (in welcher Art auch immer) geführten Kalender nach der Judikatur ist, dass sich der Anwalt einer besonders verlässlichen und erfahrenen Kanzleikraft bedient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003050065.X04

Im RIS seit

09.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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