RS Vfgh 2007/12/14 V16/07

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Veröffentlicht am 14.12.2007
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58 Berg- und Energierecht
58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art133 Z4
Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung der Energie-Control Kommission (Gas-Systemnutzungstarife-V - GSNT-VO) idF der 2. Novelle 2006
VfGG §20 Abs3

Leitsatz

Gewährung von Akteneinsicht in den auf eineGas-Systemnutzungstarife-Verordnung-Novelle bezughabenden, von derAkteneinsicht zunächst ausgenommenen Ordner lediglich hinsichtlichzweier - nicht Beratungsprotokolle der Energie-Control Kommissionbetreffender - Aktenteile; keine Erforderlichkeit der Einsicht durchGemeinschaftsrecht

Rechtssatz

Gewährung von Akteneinsicht in den auf die Gas-Systemnutzungstarife-V idF der 2. Novelle 2006 bezughabenden, von der Akteneinsicht zunächst ausgenommenen Ordner "Akt 8/8" lediglich hinsichtlich ONr 14 [zwei Protokolle über Sitzungen des "Elektrizitätsbeirates" (sic !) und des "Erdgasbeirats (klein)"] sowie ONr 15 (ein Exemplar der angefochtenen Verordnung samt Erläuterungen). Im Übrigen Abweisung des Antrags.

Hinweis auf VfSlg 17671/2005.

Der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur Begründung der regulatorischen Entscheidungen ist keineswegs zwingend gerade durch Äußerungen der Mitglieder des willensbildenden Organs in - nichtöffentlichen - Sitzungen Rechnung zu tragen. Die Frage der vollen Erfüllung einer allfälligen gemeinschaftsrechtlichen Begründungspflicht könnte allenfalls Thema der Entscheidung über den Verordnungsprüfungsantrag der antragstellenden Gesellschaft sein.

Entscheidungstexte

  • V 16/07
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 14.12.2007 V 16/07

Schlagworte

Energierecht, Elektrizitätswesen, Kollegialbehörde, VfGH /Akteneinsicht, EU-Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:V16.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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