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E3L E13103020Norm
31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage der Angemessenheit der Bestimmungen über die Sicherheitsleistungen einer Zusammenschaltungsanordnung handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die belangte Behörde (Regulierungsbehörde) unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Parteien zu entscheiden hatte. Für die Beurteilung der Rechtsfrage der Angemessenheit von Bestimmungen über die Sicherheitsleistungen ist es nicht erforderlich, Feststellungen zu treffen, ob und in welchen - dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren - Fällen tatsächlich Sicherheitsleistungen verlangt werden. Solche Feststellungen würden auch nichts am berechtigten Interesse des vorleistungspflichtigen Unternehmens ändern, im Hinblick auf die besondere Gestaltung des Zusammenschaltungsverhältnisses als eines nur schwer lösbaren, durch behördliche Anordnungen wesentlich gestalteten Rechtsverhältnisses, Sicherheitsleistungen für einen möglichen Ausfall von Zahlungen zu verlangen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030129.X10Im RIS seit
28.05.2004Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011