RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §47 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0164 E 15. September 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Tätigwerden nach den jeweiligen zeitlichen Gegebenheiten bringt eine Eingliederung in den Unternehmensorganismus zum Ausdruck, was dem Vorliegen eines Werkverhältnisses zuwiderläuft (Hinweis E 9.11.1994, 93/13/0310).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140125.X06

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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