RS Vwgh 2004/4/28 99/14/0120

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0286 E 24. September 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist; den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast (Hinweis E 20. Juli 1999, 97/13/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140120.X01

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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