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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der AntragstellerinRechtssatz
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass die Antragstellerin als unselbständige Erwerbstätige ein monatliches Nettoeinkommen iHv € 1.000,-- bezieht. Darüber hinaus verfügt sie über sonstiges Vermögen im Wert von € 4.000,--.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B54.2008Dokumentnummer
JFR_09919878_08B00054_01