RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0101

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §7;

Rechtssatz

Das Führen der Anlagekartei ist kein materielles Erfordernis für die Inanspruchnahme der AfA. Der Steuerpflichtige kann die Berechtigung zur Vornahme der AfA auch anders nachweisen. Gegebenenfalls hat die Behörde die AfA zu schätzen, wenn sich nicht eine Globalschätzung des Betriebsergebnisses als notwendig erweist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 7 Tz 16).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140101.X01

Im RIS seit

04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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