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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Das Führen der Anlagekartei ist kein materielles Erfordernis für die Inanspruchnahme der AfA. Der Steuerpflichtige kann die Berechtigung zur Vornahme der AfA auch anders nachweisen. Gegebenenfalls hat die Behörde die AfA zu schätzen, wenn sich nicht eine Globalschätzung des Betriebsergebnisses als notwendig erweist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 7 Tz 16).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140101.X01Im RIS seit
04.06.2004