RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0156

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs1;
UStG 1994 §16 Abs1;

Rechtssatz

Ein Zentralregulierer leistet im Namen seiner Mitglieder Zahlungen für Lieferungen, die ein Lieferant an die Mitglieder erbringt. Nimmt der Zentralregulierer dabei von den in der Rechnung des Lieferanten ausgewiesenen Beträgen vereinbarte Zahlungsabzüge, insbesondere Skonti vor, kommt es beim Lieferanten zu einer Minderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage gemäß § 16 Abs 1 UStG 1972 und UStG 1994 (Ruppe, UStG2, § 16 Tz 71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140156.X01

Im RIS seit

03.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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