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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/03/0353 E 22. April 1998 RS 2Stammrechtssatz
Da die Erstattung der Gegenschrift und die Aktenvorlage zu den in einer gemeinsamen Ausfertigung zusammengefaßten Bescheiden des UVS durch das Einzelmitglied und die Kammer gemeinsam erfolgten, war nur die auf den Kammerbescheid entfallende Hälfte des geltend gemachten Schriftsatzaufwandes und Vorlageaufwandes zuzusprechen (Hinweis E 16.4.1997, 96/03/0334, 97/03/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030005.X02Im RIS seit
28.05.2004