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E1ENorm
11997E081 EG Art81;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es nicht als unangemessen beurteilt werden kann, wenn allgemeine wirtschaftliche Risken von Vertragsbeziehungen, auf die typischerweise in Vertragsverhältnissen zwischen Kaufleuten bei der Vertragsgestaltung Bedacht genommen wird, auch im Rahmen einer Entscheidung der Regulierungsbehörde über die Festlegung von Zusammenschaltungsbedingungen berücksichtigt werden. Die Bestimmungen im angefochtenen Bescheid über die Sicherheitsleistung, die auch Dispositionsmöglichkeiten für den Sicherungsgeber hinsichtlich der Art der Sicherheitsleistung und eine angemessene Verzinsung im Falle der Hinterlegung einer Akontozahlung vorsehen, wurden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien ausgestaltet und können nicht als unzulässige Zugangsbeschränkung angesehen werden. Weiters Ausführungen zur Gemeinschaftsrechtskonformität dieser Bestimmungen über die Sicherheitsleistung u.a. im Hinblick auf Art. 81 und 82 EG.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61986J0066 Ahmed Saeed Flugreisen VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030129.X06Im RIS seit
28.05.2004Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011