RS Vwgh 2004/4/28 2003/03/0009

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs3;

Rechtssatz

Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben (vgl. das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der BeiziehungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030009.X02

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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