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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben (vgl. das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030009.X02Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017