RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 5

Stammrechtssatz

Wenn ein Auftragnehmer sich bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann und das Bestimmungsrecht darüber nicht dem Auftraggeber zusteht, spricht dies in der Regel für ein Werkvertragsverhältnis (Hinweis E 16. Februar 1994, 92/13/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140125.X07

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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