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19/05 MenschenrechteNorm
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Auch vor dem Hintergrund des Verbots der Folter oder unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 3 MRK kann von einem in Österreich lebenden Ausländer grundsätzlich verlangt werden, dass er vor dem Erwerb des Rechts zur Aufnahme einer Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht erwirbt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090104.X04Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011