Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Disziplinaroberkommission den (auch) im Berufungsverfahren geltenden Grundsatz des Parteiengehörs verletzt hat, weil die Berufung des Disziplinaranwaltes dem Beschuldigten nicht rechtswirksam zugestellt wurde.
Schlagworte
Abstandnahme vom Parteiengehör Parteiengehör Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090208.X09Im RIS seit
30.06.2004