RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0104

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Veröffentlicht am 29.04.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Der Zweitbeschwerdeführer (ein türkischer Staatsangehöriger) ist 1982 in Österreich geboren, 1984 ausgereist, hält sich seit 1993 wieder im Bundesgebiet auf und ist nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels. Der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung stand § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG entgegen, weil dem Zweitbeschwerdeführer auch sein (Erst)Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz vom 16. September 1993 kein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verschaffen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090104.X01

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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