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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Der Zweitbeschwerdeführer (ein türkischer Staatsangehöriger) ist 1982 in Österreich geboren, 1984 ausgereist, hält sich seit 1993 wieder im Bundesgebiet auf und ist nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels. Der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung stand § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG entgegen, weil dem Zweitbeschwerdeführer auch sein (Erst)Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz vom 16. September 1993 kein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verschaffen konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090104.X01Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011