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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Versagung dergrundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Schenkungs- undPflichtteilsverzichtsvertrags; kein Eingehen auf dasParteienvorbringen hinsichtlich der Anwendbarkeit desAusnahmetatbestandes für wirtschaftlich bedeutungslose FlächenRechtssatz
Die belangte Behörde legte nicht dar, welche Gründe für den von ihr augenscheinlich angenommenen Umstand sprechen, dass der Ausnahmetatbestand gemäß §5 Abs1 litd Tir GVG 1996 - so genannte "Restflächenregelung" für wirtschaftlich bedeutungslose Flächen - gegenständlich nicht erfüllt ist.
Auch hat die belangte Behörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides keine nachvollziehbaren Überlegungen darüber angestellt, welche Auswirkungen den landwirtschaftlichen Betrieb der Geschenkgeberin in Ermangelung einer Verzichtserklärung bei einer etwaigen Forderung der Pflichtteile durch die Töchter (und möglicher Zerschlagung des Betriebes) treffen könnten.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B906.2006Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010