RS Vwgh 2004/5/6 2002/20/0361

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Veröffentlicht am 06.05.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/20/0362

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/20/0393 E 27. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn "unmittelbar einsichtig" ist und sich das Urteil quasi "aufdrängt", dass die vom Asylwerber vorgebrachten und für die Beurteilung seines Asylansuchens maßgeblichen Schilderungen tatsächlich wahrheitswidrig sind, erreicht das Vorbringen ein solches Maß an Unglaubwürdigkeit, dass der Tatbestand des § 6 Z 3 AsylG 1997 als erfüllt angesehen werden kann (Hinweis E vom 21. August 2001, 2000/01/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002200361.X01

Im RIS seit

28.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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