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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §36 lita;Rechtssatz
Wie aus dem letzten Satz des § 44 Abs. 5 KFG 1967 zu ersehen ist, kommt es hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung auf die Vollstreckbarkeit des Aufhebungsbescheides, die in den Fällen des § 44 Abs. 3 KFG 1967 sofort nach Erlassung desselben eintritt, an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001020029.X01Im RIS seit
16.06.2004