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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung dergrundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrundder Prognose hinsichtlich der mangelnden Selbstbewirtschaftung; keineausreichende Auseinandersetzung mit dem BeschwerdevorbringenRechtssatz
Der angefochtene Bescheid begnügt sich damit, dem Beschwerdeführer die Nichtbewirtschaftung der Waldgrundstücke aufgrund des längeren Zurückliegens der Betriebsübergabe anzulasten, ohne die hiezu vorgetragenen Argumente - insbesondere in Bezug auf die getroffenen Maßnahmen zur Erschließung der Waldgrundstücke und auf die Betriebsverlegung (die eine Inanspruchnahme auch nach erfolgter Übergabe an den Sohn nicht ausschließt) - der gebotenen Überprüfung und Würdigung zu unterziehen.
Ferner fehlt die gebotene Auseinandersetzung mit den aktenkundigen Anstrengungen des Beschwerdeführers, eine Baubewilligung zu erlangen, um die Selbstbewirtschaftung aufnehmen zu können (Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen zur Aufnahme der Bewirtschaftung vom Sachverständigen bescheinigt, Baubewilligung für Stallgebäude samt Tenne bereits vorhanden, Auflage zur Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes sowie zur Aufnahme der Selbstbewirtschaftung samt Hinterlegung einer Bankgarantie zu diesem Zweck).
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B2012.2006Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010