RS Vwgh 2004/5/13 2001/16/0565

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Veröffentlicht am 13.05.2004
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §37;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn die Abgabepflichtige nach der erstmaligen Festsetzung unter Heranziehung eines bestimmten Steuersatzes im Jahr 1958 immer wieder Pauschalierungsanträge stellte und die Behörde dem stets durch Beibehaltung dieses Steuersatzes nachkam, muss insofern von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ausgegangen werden, wonach an Stelle der Staffelung nach Warengruppen dieser einheitliche Steuersatz gewählt wurde.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001160565.X02

Im RIS seit

01.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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