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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Die belangte Behörde war nicht berechtigt, die besondere Bedeutung der Abteilung, welcher der Arbeitsplatz des Beschwerdeführers zugeordnet war, mit der Begründung zu verneinen, dass die Bewertung des Arbeitsplatzes des Abteilungsleiters eine bestimmte Funktionsgruppe nicht übersteigt (Hinweis E 15.5.2002, 98/12/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120219.X10Im RIS seit
22.06.2004Zuletzt aktualisiert am
21.09.2009