RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0219

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Veröffentlicht am 14.05.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137;

Rechtssatz

Die belangte Behörde war nicht berechtigt, die besondere Bedeutung der Abteilung, welcher der Arbeitsplatz des Beschwerdeführers zugeordnet war, mit der Begründung zu verneinen, dass die Bewertung des Arbeitsplatzes des Abteilungsleiters eine bestimmte Funktionsgruppe nicht übersteigt (Hinweis E 15.5.2002, 98/12/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120219.X10

Im RIS seit

22.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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