RS Vwgh 2004/5/14 2001/12/0163

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Veröffentlicht am 14.05.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §46;
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §3 Z5;

Rechtssatz

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz normiert für das Schadenersatzverfahren keine gesetzliche Bindung an das Gutachten der Gleichbehandlungskommission des Bundes. Der Anspruch auf Schadenersatz besteht unabhängig vom Gutachten dieser Kommission. Diesem kommt aber die Bedeutung eines Beweismittels zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001120163.X01

Im RIS seit

26.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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