RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2004
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §136 Abs1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Hatte der Beschwerdeführer am - allein maßgeblichen - Tag seiner Ernennung in die Dienstklasse VII einen Arbeitsplatz der Wertigkeit A/VII/1 inne, für den die am 1. Jänner 1994 geübte Beförderungspraxis eine Wartezeit von nur vier Jahren vorsah, so kam eine Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung nach § 136 Abs. 1 GehG 1956 nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120019.X03

Im RIS seit

22.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten