RS Vwgh 2004/5/14 2001/12/0267

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Veröffentlicht am 14.05.2004
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §50 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/12/0007

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich nicht im Stande, § 50 Abs. 1 erster Satz zweiter Fall LDG 1984 im Rahmen einer durch Wortsinn und Satzbau möglichen Interpretation irgendeine sinnvolle Bedeutung beizumessen, weshalb diese Bestimmung (in diesem Umfang) ins Leere geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001120267.X05

Im RIS seit

14.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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