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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;Rechtssatz
Ob eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auch für das Unterbleiben der Betrauung mit einer Verwendung (Funktion) kausal war, ist im Näheren für den Umfang der Ersatzpflicht des Bundes nach § 15 Abs. 2 BGBG zu prüfen, wobei unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-180/95 - Nils Draehmpaehl, Slg. 1997 Seite I-02195) der Dienstgeber - der über sämtliche eingereichten Bewerbungsunterlagen verfügt - zu "beweisen" hat, dass die Beamtin die zu besetzende Verwendung (Funktion) auch dann nicht erhalten hätte, wenn keine Diskriminierung stattgefunden hätte.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61995J0180 Draehmpaehl VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120163.X08Im RIS seit
26.08.2004Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013