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L85005 Straßen SalzburgNorm
ABGB §1488;Rechtssatz
Zur Frage der Rechtserheblichkeit von Hinderungshandlungen nach Ablauf der 20-jährigen Frist des § 40 Slbg LStG ist, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 17. Dezember 1998, Zl. 98/06/0085, und vom 25. Juni 1999, Zl. 98/06/0039, unter Hinweis auf Vorjudikatur näher dargelegt hat, die Bestimmung des § 1488 ABGB analog heranzuziehen. Es kommt also darauf an, ob und inwieweit schon drei Jahre vor der Einleitung des Feststellungsverfahrens die Wegbenützung behindert worden ist.
Hier: Da das amtswegige Feststellungsverfahren mit der Erledigung vom 2. November 1999 (mit welcher der Ortsaugenschein anberaumt wurde) eingeleitet wurde (das ist die erste nach außen in Erscheinung tretende Verfahrenshandlung - zur Frage des Zeitpunktes der Einleitung eines amtswegigen Verfahrens vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 1996, Zl. 91/12/0207, VwSlg 14484 A/1996), kommt es darauf an, ob der Beschwerdeführer schon vor dem 2. November 1996 solche Hinderungshandlungen gesetzt hat.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060149.X03Im RIS seit
23.06.2004