RS Vwgh 2004/5/17 2003/06/0149

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Veröffentlicht am 17.05.2004
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Index

L85005 Straßen Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1488;
LStG Slbg 1972 §40 Abs1;
LStG Slbg 1972 §40 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Zur Frage der Rechtserheblichkeit von Hinderungshandlungen nach Ablauf der 20-jährigen Frist des § 40 Slbg LStG ist, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 17. Dezember 1998, Zl. 98/06/0085, und vom 25. Juni 1999, Zl. 98/06/0039, unter Hinweis auf Vorjudikatur näher dargelegt hat, die Bestimmung des § 1488 ABGB analog heranzuziehen. Es kommt also darauf an, ob und inwieweit schon drei Jahre vor der Einleitung des Feststellungsverfahrens die Wegbenützung behindert worden ist.

Hier: Da das amtswegige Feststellungsverfahren mit der Erledigung vom 2. November 1999 (mit welcher der Ortsaugenschein anberaumt wurde) eingeleitet wurde (das ist die erste nach außen in Erscheinung tretende Verfahrenshandlung - zur Frage des Zeitpunktes der Einleitung eines amtswegigen Verfahrens vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 1996, Zl. 91/12/0207, VwSlg 14484 A/1996), kommt es darauf an, ob der Beschwerdeführer schon vor dem 2. November 1996 solche Hinderungshandlungen gesetzt hat.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003060149.X03

Im RIS seit

23.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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