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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §354;Rechtssatz
Zur Frage, ob die Baubehörden das Ausmaß des Bauplatzes richtig angenommen haben oder nicht, steht den Nachbarn kein Mitspracherecht zu, zumal durch eine unrichtige Annahme der Bauplatzgröße auch nicht in Eigentumsrechte der Nachbarn eingegriffen werden kann.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060130.X02Im RIS seit
16.06.2004