RS Vwgh 2004/5/18 2000/10/0174

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13301400
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31999L0021 Lebensmittel-RL diätetische Art3;
AVG §45 Abs2;
EURallg;
LMG 1975 §17 Abs1;
LMG 1975 §17 Abs2;
LMG 1975 §17 Abs4;
LMG 1975 §17 Abs5;

Rechtssatz

Dass sich die vorgelegten allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten iSd Artikels 3 der Richtlinie 1999/21/EG auf das konkrete Produkt zu beziehen haben, ergibt sich schon aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, wonach die dort näher umschriebenen speziellen Lebensmittel u.a. den besonderen Ernährungserfordernissen der Person, für die sie bestimmt sind, entsprechen müssen, kann diese Frage doch nur im Hinblick auf das jeweilige Produkt schlüssig beantwortet werden.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000100174.X01

Im RIS seit

19.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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