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20/08 UrheberrechtNorm
AVG §56;Rechtssatz
Überlegungen, wonach die in § 4 Abs 1 VerwGesG erwähnte, die Voraussetzung der Entziehung der Betriebsbewilligung darstellende "Mahnung" aus Rechtsschutzgründen als Bescheid ausgestaltet sein müsse, können eine Erledigung, die nach Inhalt und Form keinen Bescheid darstellt, nicht zum Bescheid qualifizieren. Im Übrigen ordnet § 4 Abs 1 VerwGesG nicht an, dass die in dieser Gesetzesstelle angesprochene Mahnung in Bescheidform zu ergehen hätte.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X06Im RIS seit
16.07.2004Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013