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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
GewO 1994 §77 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/05/0212 E 16. Dezember 2003 RS 2Stammrechtssatz
Im Stmk. VeranstG ist der Begriff der ungebührlichen Belästigung der Nachbarschaft durch störenden Lärm nicht näher umschrieben. Ausgehend von der für die Bewilligung einer (Betriebs-)Anlage vom Gesetzgeber des Stmk. VeranstG getroffenen Wortwahl vermag der Verwaltungsgerichtshof dem in § 22 Stmk. VeranstG verwendeten Begriff der ungebührlichen Belästigung im Wesentlichen keine andere Bedeutung beizulegen als dem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung verwendeten Begriff der unzumutbaren Belästigung.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003050166.X02Im RIS seit
16.06.2004