RS Vwgh 2004/5/18 2003/10/0028

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

In der Beigebung der in verschiedenstem Zusammenhang verwendeten Begriffe "gesund" und "Gesundheit" sowie von ähnlichen, auf gesundheitsfördernde und gesund erhaltende Wirkungen des Produktes hinweisenden Bezeichnungen liegt keine besondere Hervorhebung der gesundheitsfördernden Wirkung des Produkts (eines Kombinationspräparats mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen), die - ganz allgemein - über die entsprechenden Wirkungen vergleichbarer Produkte hinausgehe, die ja durchwegs wegen der ihnen zugeschriebenen gesundheitsfördernden Wirkungen konsumiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003100028.X10

Im RIS seit

23.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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