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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
In der Beigebung der in verschiedenstem Zusammenhang verwendeten Begriffe "gesund" und "Gesundheit" sowie von ähnlichen, auf gesundheitsfördernde und gesund erhaltende Wirkungen des Produktes hinweisenden Bezeichnungen liegt keine besondere Hervorhebung der gesundheitsfördernden Wirkung des Produkts (eines Kombinationspräparats mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen), die - ganz allgemein - über die entsprechenden Wirkungen vergleichbarer Produkte hinausgehe, die ja durchwegs wegen der ihnen zugeschriebenen gesundheitsfördernden Wirkungen konsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003100028.X10Im RIS seit
23.06.2004Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013