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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnungbetreffend die Auflassung einer Gemeindestraße und Entwidmung vonGrundflächen mangels unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit derAntragstellerRechtssatz
Kein subjektives Recht auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauches an einer öffentlichen Straße.
Zu- und Abfahrt zu den Ackerflächen bzw zu den Stallungen der Antragsteller (wenn auch über einen Umweg) nach wie vor gesichert; wirtschaftliche Auswirkungen bloß faktische Reflexwirkungen (Hinweis auf Vorjudikatur).
Siehe auch V78/07 vom selben Tag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Straßenverwaltung, Gemeindestraße, Widmung,Rechte subjektive öffentliche, GemeingebrauchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:V89.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010