RS Vwgh 2004/5/18 2004/10/0060

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

20/08 Urheberrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VerwGesG 1936 §4 Abs1;
VerwGesG 1936 §5 Abs3;

Rechtssatz

Eine behördliche Erledigung enthält folgende Textpassage: "Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 VerwGesG muss daher die Erfüllung der gem. § 5 Abs. 3 VerwGesG obliegenden Pflichten eingemahnt werden:

Insofern wäre dem Staatskommissär Einsicht in die beglaubigten Protokolle von Sitzungen des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder beider Gremien (...) zu gewähren, der Staatskommissär über Sitzungstermine der beiden Gremien unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig schriftlich zu verständigen und ihm die mittels Fax (...) übermittelten Fragen zu beantworten. Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass diese Auskünfte umgehend ohne jegliche Verzögerung (...) erteilt werden." Diesen Ausführungen kann nicht entnommen werden, dass damit normativ, also rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend, eine Angelegenheit des Verwaltungsrechts entschieden worden wäre. Vielmehr handelt es sich um Hinweise und die Wiedergabe einer Rechtsansicht.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X04

Im RIS seit

16.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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