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20/08 UrheberrechtNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine behördliche Erledigung enthält folgende Textpassage: "Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 VerwGesG muss daher die Erfüllung der gem. § 5 Abs. 3 VerwGesG obliegenden Pflichten eingemahnt werden:
Insofern wäre dem Staatskommissär Einsicht in die beglaubigten Protokolle von Sitzungen des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder beider Gremien (...) zu gewähren, der Staatskommissär über Sitzungstermine der beiden Gremien unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig schriftlich zu verständigen und ihm die mittels Fax (...) übermittelten Fragen zu beantworten. Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass diese Auskünfte umgehend ohne jegliche Verzögerung (...) erteilt werden." Diesen Ausführungen kann nicht entnommen werden, dass damit normativ, also rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend, eine Angelegenheit des Verwaltungsrechts entschieden worden wäre. Vielmehr handelt es sich um Hinweise und die Wiedergabe einer Rechtsansicht.
Schlagworte
Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X04Im RIS seit
16.07.2004Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013