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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;Rechtssatz
Erfolgt die Kundmachung der Verordnung nicht gesetzmäßig, dann liegt mangels Geltung der betreffenden Verordnung keine Kurzparkzone vor. Da die Gebührenpflicht von der Existenz einer Kurzparkzone im Sinne der Straßenverkehrsordnung abhängig ist, entsteht der betreffende Abgabenanspruch dann nicht, wenn es infolge eines Fehlers bei der Kundmachung der betreffenden Kurzparkzonenverordnung an einer Kurzparkzone fehlt (Hinweis E 23. Februar 1996, 95/17/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002170271.X03Im RIS seit
07.07.2004