RS Vwgh 2004/5/18 2004/10/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2004
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs3;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/10/0057 B 27. August 2002 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0150 5. April 2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/10/0073 E 18. Mai 2004 RS 5

Stammrechtssatz

Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie in einem Verfahren nach § 9 Abs 3 LMG 1975 die Frage, ob es sich um ein Verzehrprodukt oder um ein Arzneimittel handelt, einer selbständigen Beurteilung unterzieht - dies vor dem Hintergrund, dass der Nichtuntersagung des Inverkehrbringens der als Verzehrprodukt angemeldeten Ware gemäß § 18 Abs 2 LMG 1975 auch nicht die Wirkung einer mit Rechtskraft ausgestatteten Entscheidung über die rechtliche Qualität dieser Ware als Verzehrprodukt zukommt (vgl dazu die hg Erkenntnisse vom 31. Mai 1999, Zl 98/10/0366, vom 23. Oktober 1995, Zl 93/10/0235, mit Hinweis auf Vorjudikatur, sowie vom 19. Dezember 1983, Zl 82/10/0180, VwSlg 11267 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004100077.X05

Im RIS seit

25.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten