RS Vwgh 2004/5/18 2002/17/0156

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerabgabePauschV Wr 1995 §2 Abs1 lita;
ParkometerG Wr 1974 §2;
StVO 1960 §43 Abs2a;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/17/0157 E 18. Mai 2004

Rechtssatz

Wenn die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit. a der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 20. Juni 1995 sich auf das gesamte gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 verordnete Gebiet bezieht, dann ist nach dieser Verordnung die Parkometerabgabe für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges im Bereich des 4. und 5. Wiener Gemeindebezirkes zu entrichten. Damit ist auch der Bereich dieser Bezirke mitumfasst, in dem auch für die abgabepflichtige Partei Parkzeitbeschränkungen bestehen. Bei Einhaltung der Parkzeitbeschränkung hat die abgabepflichtige Partei keine weitere Parkometerabgabe zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002170156.X01

Im RIS seit

14.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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