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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerabgabePauschV Wr 1995 §2 Abs1 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/17/0157 E 18. Mai 2004Rechtssatz
Wenn die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit. a der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 20. Juni 1995 sich auf das gesamte gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 verordnete Gebiet bezieht, dann ist nach dieser Verordnung die Parkometerabgabe für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges im Bereich des 4. und 5. Wiener Gemeindebezirkes zu entrichten. Damit ist auch der Bereich dieser Bezirke mitumfasst, in dem auch für die abgabepflichtige Partei Parkzeitbeschränkungen bestehen. Bei Einhaltung der Parkzeitbeschränkung hat die abgabepflichtige Partei keine weitere Parkometerabgabe zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002170156.X01Im RIS seit
14.07.2004