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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Die Begriffe "gesund" und "nicht gesundheitsschädlich" sind - beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten verwendet - keine Synonyme. (Hier: Die dem Produkt beigegebenen, in verschiedenstem Zusammenhang verwendeten Begriffe "gesund" und "Gesundheit" sowie ähnliche, auf gesundheitsfördernde und gesund erhaltende Wirkungen des Produktes hinweisende Bezeichnungen können nicht als Hinweis auf die Eigenschaft des Produktes, nicht gesundheitsschädlich zu sein, gedeutet werden. Vielmehr wird im vorliegenden Zusammenhang die Beigebung der Bezeichnung "gesund" - in den vorliegenden Wortkombinationen - als Hinweis auf eine die Gesundheit fördernde oder erhaltende Wirkung verstanden werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003100028.X09Im RIS seit
23.06.2004Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013