RS Vwgh 2004/5/18 2004/10/0060

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Soweit in einer behördlichen Erledigung davon die Rede ist, es "wäre" dem Staatskommissär (umgehend) Einsicht in die beglaubigten Protokolle von Sitzungen des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder beider Gremien (...) zu gewähren, der Staatskommissär "wäre" über Sitzungstermine der beiden Gremien unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig schriftlich zu verständigen und ihm "wären" bestimmte Fragen zu beantworten, ist nicht ersichtlich, dass damit entsprechende Verpflichtungen in einer der Rechtskraft fähigen und der Vollstreckung zugänglichen Weise begründet oder der Rechtskraft fähige Feststellungen über den Widerruf der Betriebsgenehmigung begründende Pflichtverletzungen getroffen worden wären.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X05

Im RIS seit

16.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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