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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Soweit in einer behördlichen Erledigung davon die Rede ist, es "wäre" dem Staatskommissär (umgehend) Einsicht in die beglaubigten Protokolle von Sitzungen des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder beider Gremien (...) zu gewähren, der Staatskommissär "wäre" über Sitzungstermine der beiden Gremien unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig schriftlich zu verständigen und ihm "wären" bestimmte Fragen zu beantworten, ist nicht ersichtlich, dass damit entsprechende Verpflichtungen in einer der Rechtskraft fähigen und der Vollstreckung zugänglichen Weise begründet oder der Rechtskraft fähige Feststellungen über den Widerruf der Betriebsgenehmigung begründende Pflichtverletzungen getroffen worden wären.
Schlagworte
Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X05Im RIS seit
16.07.2004Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013