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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es steht einem Bauwerber frei, bei einer für ihn günstigeren Rechtslage ein inhaltlich gleiches Baugesuch einzubringen. In einem solchen Fall stünde nicht einmal bei Unterlassung der Zurückziehung des ersten Baugesuches einem zweiten Baugesuch res iudicata entgegen, weil infolge der geänderten Rechtslage in rechtlicher Hinsicht eine andere Sache vorliegt (vgl hg Erkenntnis vom 17. Dezember 1998, Zl 98/06/0212).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001051152.X03Im RIS seit
16.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009