RS Vwgh 2004/5/18 2004/10/0060

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0084 B 11. Juni 2001 RS 5

Stammrechtssatz

Hinweise, Mitteilungen, die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl. können nicht als verbindliche Erledigung im Sinne des § 58 AVG gewertet werden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004100060.X03

Im RIS seit

16.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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