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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Bei der Unterhaltsbemessung sind Betriebskosten und Haussanierungskosten nicht abzugsfähig(Hinweis B OGH 12. Dezember 1995, 6 Ob 614/95). Und entspricht es nicht den Regeln der Unterhaltsbemessung, den Freibetrag für die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind in Höhe des Sozialhilferichtsatzes für einen Mitunterstützten, in Relation zum Familieneinkommen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001110034.X06Im RIS seit
01.07.2004