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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde gegen dieaufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung desFlächenwidmungsplanes mangels BeschwerRechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wird - dem Antrag der beschwerdeführenden Gemeinde vollinhaltlich entsprechend - der vom Gemeinderat beschlossenen Flächenwidmungsplanänderung ohne jede Einschränkung die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. In der Begründung wird der Verfahrensverlauf zusammengefasst, ohne dass sich daraus eine Bedingung ergibt; mangels Bindungswirkung wird auch nicht in die Planungshoheit der Gemeinde bei der Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes eingegriffen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan,Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Beschwer, Bindung, Bescheidbegründung,BebauungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B63.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010