RS Vwgh 2004/5/25 2001/15/0019

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Veröffentlicht am 25.05.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162;

Rechtssatz

§ 162 BAO stellt auf eine konkrete Steuerpflicht des Empfängers der abgesetzten Beträge nicht ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150019.X02

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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